Förderkreis Basketball in Emmerich 1990 e.V.
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Infos für Vereinsmitglieder

An alle Mitglieder, bitte teilt uns eure aktuelle Mail Adresse mit.
Um die Kommunikation zu erleichtern und Kosten zu sparen möchten wir insgesamt auf Mail und Website umstellen.

Mail: geschaeftsstelle@basketemmerich.de


NEU ab dem 12.12.2023


Hinweis für die Abgabe von Anträgen für 
Mitglieds und Spielausweise

Diese sind bei 

Tim Polman, 
Minerverstr. 6, 46446 Emmerich am Rhein

abzugeben bzw. im Briefkasten zu hinterlegen

Neue Rufnummern:

Tel.:  01 79 - 93 79 158

Selbstverpflichtung / Zur Prävention sexualisierter Gewalt 

Vereinsbeiträge / Gemeinnützigkeitsrecht:

Mitgliederbeiträge sind, unabhängig von der jeweiligen Bezeichnung, alle Beiträge, die Mitglieder an einen gemeinnützigen Verein erbringen, um den gemeinschaftlichen Zweck zu fördern.

Echte Mitgliederbeiträge: Durch die Zahlung der Mitgliederbeiträge wird das Eigenleben des Vereins in finanzieller Form erst ermöglicht und damit dem Satzungszweck entsprechend Rechnung getragen. Folglich darf der Mitgliederbeitrag auch steuerrechtlich nicht auf freiwilliger oder vertraglicher Grundlage beruhen, er muss vielmehr in der Satzung bestimmt sein. Zu diesem Zweck muss die Satzung eine der in R 8.11 KStR aufgeführten Voraussetzungen erfüllen. Demnach sind Mitgliederbeiträge im Sinne von Beiträgen, die die Mitglieder eines Vereins lediglich in ihrer Eigenschaft als Mitglieder nach der Satzung zu entrichten haben. Sie dürfen dem Verein nicht für die Wahrnehmung besonderer geschäftlicher Interessen oder für Leistungen zugunsten ihrer Mitglieder zufließen.

Die Rückzahlung von Beiträgen widerspricht dem Gesetz und der Satzung eines gemeinnützigen Vereins und gefährdet die Gemeinnützigkeit. 

Der gesetzliche Spielraum ist daher sehr begrenzt.  Durch das Ruhen des Vereins wird die Zahlungsverpflichtung nicht berührt. 

Die so in der Zeit eingenommen Gelder stehen daher dem Sport weiterhin zur Verfügung.

Saisonbegleiter 2019/2020